R14/15 |
Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R15/29 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
R20/21 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und beiBerührung mit der Haut. |
R20/21/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R20/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
R21/22 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R23/24 |
Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R23/24/25 |
Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R23/25 |
Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R24/25 |
Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R26/27 |
Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut. |
R26/27/28 |
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R26/28 |
Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R27/28 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R36/37 |
Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
R36/37/38 |
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. |
R36/38 |
Reizt die Augen und die Haut. |
R37/38 |
Reizt die Atmungsorgane und die Haut. |
R39/23 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R36/23/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/23/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/23/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R39/26 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R39/26/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/26/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/26/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R40/20 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R40/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R40/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R40/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R40/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R40/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R40/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R42/43 |
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. |
R48/20 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R48/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R48/23 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/23/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/23/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/23/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R48/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R50/53 |
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R51/53 |
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R52/53 |
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |