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R-Sätze


R-Sätze sind Hinweise auf besondere Gefahren

R1 In trockenem Zustand explosionsfähig.
R2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig.
R3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig.
R4 Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen.
R5 Beim Erwärmen explosionsfähig.
R6 Mit und ohne Luft explosionsfähig.
R7 Kann Brand verursachen.
R8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
R9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
R10 Entzündlich
R11 Leichtentzündlich
R12 Hochentzündlich
R14 Reagiert heftig mit Wasser.
R15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase
R15.1 Reagiert mit Säure unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R16 Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
R17 Selbstentzündlich an der Luft.
R18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.
R19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R23 Giftig beim Einatmen.
R24 Giftig bei Berührung mit der Haut.
R25 Giftig beim Verschlucken.
R26 Sehr giftig beim Einatmen.
R27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
R28 Sehr giftig beim Verschlucken.
R29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
R30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
R31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
R31.1 Entwickelt bei Berührung mit Alkalien giftige Gase.
R32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
R33 Gefahr kumulativer Wirkungen.
R34 Verursacht Verätzungen.
R35 Verursacht schwere Verätzungen.
R36 Reizt die Augen.
R37 Reizt die Atmungsorgane.
R38 Reizt die Haut.
R39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
R40 Irreversibler Schaden möglich.
R41 Gefahr ernster Augenschäden.
R42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.
R45 Kann Krebs erzeugen.
R45.1 Kann Krebs erzeugen (Gefahrstoffverordnung, Gruppe I).
R45.2 Kann Krebs erzeugen (Gefahrstoffverordnung, Gruppe II).
R45.3 Kann Krebs erzeugen (Gefahrstoffverordnung, Gruppe III).
R46 Kann vererbbare Schäden verursachen.
R48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
R49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
R50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
R51 Giftig für Wasserorganismen.
R52 Schädlich für Wasserorganismen.
R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R54 Giftig für Pflanzen.
R55 Giftig für Tiere.
R56 Giftig für Bodenorganismen.
R57 Giftig für Bienen.
R58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
R59 Gefahr für die Ozonschicht.
R60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
R64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
R65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Kombination der R-Sätze

R14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
R20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und beiBerührung mit der Haut.
R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut.
R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R36/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R40/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R40/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R40/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R40/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R40/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R40/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R40/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

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